Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Laboratorium für Festkörperphysik,
zu Hdn. von
Prof. Dr. Andreas Wallraff, Otto-Stern-Weg 1,
8093
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 632 11 11,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hardware für die Kontrolle und das Auslesen von Quantenbits für Supercomputer
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
7 Stück Quantum System Controller, 2 Stück Arbitrary Waveform Generator und 1 Stück IQ Modulator
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30237000 - Teile und Zubehör für Computer |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zurich Instruments AG, Technoparkstrasse 1,
8005
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 515 0410,
E-Mail:
info@zhinst.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 667'275.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c (technische Einmaligkeit), Bst. e (Erweiterung bereits erbrachter Leistungen) und Bst. f (Entwicklung und Testen von Prototypen)
Für die Erweiterung von bereits bestehenden neuartigen Komponenten muss aus Gründen der Kompatibilität und des Schutzes von geistigem Eigentum auf den gleichen Lieferanten zurückgegriffen werden. Zusätzlich werden mit dem gleichen Lieferanten neue Möglichkeiten und Prototypen entwickelt und getestet.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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