Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: Polizeitechnik / Gruppe Garage & Fahrzeuge, Länzert 10,
5503
Schafisheim,
Schweiz,
Telefon:
+41628868888,
E-Mail:
submission@kapo.ag.ch,
URL
www.ag.ch/kantonspolizei
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung von einem Sonderschutzfahrzeug für die Kantonspolizei Aargau
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Kantonspolizei Aargau hat den Auftrag die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Um diesem Auftrag nachzukommen, beschafft die Vergabestelle ein multifunktional einsetzbares Sonderschutzfahrzeug mit einer erwarteten Lebensdauer von 15 Jahren.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34114200 - Polizeifahrzeuge, | | 34114000 - Spezialfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Carl Friederichs GmbH, Schlitzer Straße 6-10,
60386
Frankfurt,
Deutschland,
Telefon:
00496994100403,
E-Mail:
h.schepler@cf-frankfurt.de
Preis (Gesamtpreis):
CHF 510'079.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag erfolgt an das vorteilhafteste Angebot gemäss den Zuschlagskriterien im Pflichtenheft.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.06.2023
Meldungsnummer
1341901
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Es gelten keine Gerichtsferien. 2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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