Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Einkauf IT, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 50 03,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F23243 - ICT-Projektressourcen Digitalisierungsprojekte BLV – Los 1: Folgebeschaffung gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Eraneos Switzerland AG, Andreasstrasse 11,
8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 411 95 00,
E-Mail:
info.ch@eraneos.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 432'400.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Eraneos Switzerland AG gestützt auf Art. 21 Abs 2 Bst e BöB. Die ursprüngliche offene Ausschreibung (20164) 341 ICT-Projektressourcen Digitalisierungsprojekte BLV – Los 1 vom 18.08.2020 (Meldungsnummer 1149893), Zuschlag publiziert am 17.02.21 (mit Meldungsnummer 1180793) ist volumenmässig ausgeschöpft. Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs, insb. bis zur Anstellung eines neuen Informatik-Sicherheitsbeauftragten des Amtes sowie bis zum Zuschlag über eine für 2024 geplante öffentliche Ausschreibung, bedarf es zusätzliche Leistungen. Aufgrund des speziellen Wissensaufbaus, welches sich Eraneos Switzerland AG beim Aufbau des Sicherheitsmanagementskonzeptes des BLV angeeignet hat, würde ein kurzfristiges Auswechseln des Partners unverhältnismässige zusätzliche Kosten für den Wissenstransfer sowie ein technisches Risiko bei der Lösung von IT-Sicherheitsvorfällen mit sich bringen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.12.2023
4.4 Sonstige Angaben- Betroffener Zeitraum: Vom 01.01.2024 bis 31.03.2025
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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