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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1383967
16.12.2023|Projekt-ID 266456|Meldungsnummer 1383967|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,  zu Hdn. von Nicolas Marz, Werdmühleplatz 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 42 38,  E-Mail:  nicolas.marz@zuerich.ch,  URL www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Bellerivestrasse, Kreuzstrasse bis Ida-Bindschedler-Strasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Kanal- und Wasserleitungsbau inklusive Belagsinstandsetzungen
Honorarberechtigte Bausumme: 7,0 Mio. Franken

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: INGE SEEBECKI
Name: c/o Locher Ingenieure AG, Pelikanplatz 5,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +44 43 443 74 43,  E-Mail:  rechnungen@locher-ing.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'037'760.00 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund des vorteilhaftesten Angebots

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.10.2023
Meldungsnummer 1368423

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.11.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.