Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Ressourcen und Support,
zu Hdn. von
Projekt: Datenerhebung der MILAK-Studie «Sicherheit 2025 – 2029» der Militärakademie, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41584632323,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- armasuisse
Ressourcen und Support,
zu Hdn. von
Projekt: Datenerhebung der MILAK-Studie «Sicherheit 2025 – 2029» der Militärakademie (MILAK), Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41584632323,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.04.2024
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 17.05.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. •Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen. •Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.05.2024
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[10] Markt- und Meinungsforschung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Datenerhebung der MILAK-Studie «Sicherheit 2025 – 2029» der Militärakademie (MILAK) an der ETH Zürich
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 243.4-10
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79320000 - Meinungsumfragen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Dozentur Militärsoziologie der Militärakademie der ETH Zürich (MILAK) führt zum Nutzen des VBS jährlich eine Trendstudie betreffend Meinungsbildung in der schweizerischen Stimmbevölkerung durch. Diese Studie dient der Ermittlung langfristiger Trends und Tendenzen der Einstellung der Bevölkerung. Sie bezieht sich auf die Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Die dazu nötigen telefonischen Befragungen sollen von einem externen Meinungsbildungsinstitut durchgeführt werden
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Ganze Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.10.2024, Ende: 30.09.2029
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäss Pflichtenheft
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 70%
Qualität
Gewichtung 30%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: nicht zugelassen
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: nicht zugelassen
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug: Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums). E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann: Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist. c) Nachweis der Teilnahmebedingungen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber, sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Teilnahmebedingungen gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.2) einhalten. E3 Lieferantenselbstdeklaration: Vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferanten-selbstdeklaration (Beilage 1.1) E4 Gesamtverantwortung: Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen. E5 Vertragsentwurf: Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0. E6 Referenzen: Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der repräsentativen Datenerhebung mit mind. 1000 Interviews (CAWI/CATI) in 2 Landessprachen gemäss den Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt. Der Anbieter muss 1 Referenz angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2020 erbracht hat. E7 Ausbildung / Erfahrung Studienleiter / Studienleiterin: Der Projektleiter / die Projektleiterin verfügt -über einen Hochschulabschluss in Sozialwissenschaften (mindestens Bachelor) -über mindestens 1 vergleichbare Datenerhebung durchgeführt in einer der Landessprachen seit 2020. -über Kenntnisse der Sicherheitspolitik der Schweiz E8 Verfügbarkeit des Studienleiters / der Studienleiterin (SPOC): Der Anbieter bestätigt, dass der SPOC kurzfristig erreichbar ist und innerhalb von 48 Std während den Arbeitstagen telefonisch reagiert; dies gilt insbesondere während der Durchführung (Feldphase) des Pretests, der Hauptbefragung und der Nachbefragung. E9 Erfahrung / Landessprachen Interviewer/innen: CATI-Interviewer/innen verfügen über Erfahrung mit sozialwissenschaftlichen Umfragen und beherrschen die jeweilige Umfragesprache.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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