Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Elektrizität und Telekom
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,
zu Hdn. von
Gerardo Carriero, Untere Schöntalstrasse 12,
8406
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 52 267 60 95,
E-Mail:
stadtwerk.vergabestelle@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Vergabe Head End System zu Smartmetersystem
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Dienstleistungen betreffend Wartung und Lizenzen für Head-End-System zu Smartmeter-System
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur, | | 72267100 - Wartung von Informationstechnologiesoftware, | | 72268000 - Bereitstellung von Software, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: esolva AG, Dunantstrasse 12,
8570
Weinfelden,
Schweiz,
Telefon:
+41584586000,
E-Mail:
info@esolva.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'250'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVÖB 2019
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Vergabe kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
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