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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1384117
13.12.2023|Projekt-ID 271015|Meldungsnummer 1384117|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Elektrizität und Telekom
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,  zu Hdn. von Gerardo Carriero, Untere Schöntalstrasse 12,  8406  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 52 267 60 95,  E-Mail:  stadtwerk.vergabestelle@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Vergabe Head End System zu Smartmetersystem
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Dienstleistungen betreffend Wartung und Lizenzen für Head-End-System zu Smartmeter-System

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72267000 - Software-Wartung und -Reparatur,
72267100 - Wartung von Informationstechnologiesoftware,
72268000 - Bereitstellung von Software,
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: esolva AG, Dunantstrasse 12,  8570  Weinfelden,  Schweiz,  Telefon:  +41584586000,  E-Mail:  info@esolva.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'250'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVÖB 2019

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vergabe kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.