Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen,
zu Hdn. von
Dep. Immobilien & Betrieb, Bereich Bauprojekt Management, Rorschacher Strasse 95,
9007
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0714942216,
E-Mail:
ausschreibungen.bau@kssg.ch,
URL
www.sag-kssg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Rückhaltebecken Mikroverunreinigung, Bauingenieur
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau Rückhaltebecken Mikroverunreinigung, Bauingenieurleistung für die Phasen 32 Bauprojekt bis 53 Abschluss.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 292 - Bauingenieur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BlessHess AG, Steghofweg 2,
6005
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
+41 41 260 88 33,
E-Mail:
info@blesshess.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 522'879.70 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gestützt auf Art. 21, Abs 2, lit. c und e IVöB wird der Auftrag freihändig vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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