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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1384205
20.12.2023|Projekt-ID 271054|Meldungsnummer 1384205|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen,  zu Hdn. von Dep. Immobilien & Betrieb, Bereich Bauprojekt Management, Rorschacher Strasse 95,  9007  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  0714942216,  E-Mail:  ausschreibungen.bau@kssg.ch,  URL www.sag-kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Rückhaltebecken Mikroverunreinigung, Bauingenieur
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau Rückhaltebecken Mikroverunreinigung, Bauingenieurleistung für die Phasen 32 Bauprojekt bis 53 Abschluss.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 292 - Bauingenieur

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BlessHess AG, Steghofweg 2,  6005  Luzern,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 260 88 33,  E-Mail:  info@blesshess.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 522'879.70 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf Art. 21, Abs 2, lit. c und e IVöB wird der Auftrag freihändig vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.