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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1384403
22.12.2023|Projekt-ID 271117|Meldungsnummer 1384403|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einkauf SZU
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Einkauf SZU (Sicherungsanlagen, Zugbeeinflussung und Überwachung), Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern,  Schweiz,  Telefon:  000,  E-Mail:  x004736@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Anpassung an Rangierstellwerken
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Durchführung von Systemanalysen und Systemanpassungen an Rangierstellwerken.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Siemens Mobility AG,  8304  Wallisellen,  Schweiz,  Telefon:  +41585580111,  E-Mail:  mobility.ch@siemens.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 950'000.00 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Zwischen 2005 und 2012 wurden von der SIEMENS Mobility AG, Wallisellen Rangierstellwerke in die vier automatisierten Rangierbahnhöfe der SBB geliefert und in Betrieb genommen. Die Rangierstellwerke haben noch eine Produktlebenszeit bis maximal 2034. Bis dann müssen Systemanalysen, Systemanpassungen und System-Komponenten beim ursprünglichen Lieferanten beschafft werden. Dies weil nur der Systemlieferant das Know-how, die Entwicklungsumgebung und die Komponenten hat, um Systemanalysen und Systemanpassungen machen zu können. Aufgrund dieser technischen Besonderheiten des Auftrags und aufgrund des Schutzes geistigen Eigentums (Source Code bei SIEMENS Mobility AG, Wallisellen) kann nur die SIEMENS Mobility AG, Wallisellen den Auftrag erfüllen. Ein alternativer Anbieter kann nur mit unverhältnismäßigem Aufwand involviert werden. Es gibt keine angemessene Alternative auf dem Markt. Damit ist Art 21 Abs 2 Bst. c BöB erfüllt. Kein anderer Hersteller kann die ausgeschriebene Leistung erbringen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.