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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1384595
14.12.2023|Projekt-ID 271182|Meldungsnummer 1384595|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verteidigung, Kommando Cyber Team Neue Digitalisierungsplattform (NDP) / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern BE,  Schweiz,  Telefon:  +41584632323,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

RZ VBS/ Bund 2020 A&I

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Oniko AG, Tägerhardstrasse 119a,  5430  Wettingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 484 22 00,  E-Mail:  admin@oniko.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'297'200.00 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beim Vergabegegenstand handelt es sich um eine reine Dienstleistungsbeschaffung
ohne Hardware oder Lizenz Anteile.
Die zusätzlichen Leistungen müssen dem ursprünglichen Anbieter (WTO
Zuschlagsempfänger) vergeben werden, weil sich die Ersatz-WTO um drei Monate
verspätet und die Leistungen nur den aktuellen Lieferanten erbracht werden können
(technische Besonderheiten), eine andere wirtschaftlichere Lösung bietet sich nicht
an. Die Lieferobjekte im Kdo Cyber sind terminlich sehr eng getaktet. Ein
Unterbruch der Leistungen im Projekt ist nicht möglich.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Oniko AG.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.