Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verteidigung, Kommando Cyber
Team Neue Digitalisierungsplattform (NDP) / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern BE,
Schweiz,
Telefon:
+41584632323,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- RZ VBS/ Bund 2020 A&I
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Oniko AG, Tägerhardstrasse 119a,
5430
Wettingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 484 22 00,
E-Mail:
admin@oniko.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'297'200.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beim Vergabegegenstand handelt es sich um eine reine Dienstleistungsbeschaffung
ohne Hardware oder Lizenz Anteile. Die zusätzlichen Leistungen müssen dem ursprünglichen Anbieter (WTO Zuschlagsempfänger) vergeben werden, weil sich die Ersatz-WTO um drei Monate verspätet und die Leistungen nur den aktuellen Lieferanten erbracht werden können (technische Besonderheiten), eine andere wirtschaftlichere Lösung bietet sich nicht an. Die Lieferobjekte im Kdo Cyber sind terminlich sehr eng getaktet. Ein Unterbruch der Leistungen im Projekt ist nicht möglich. Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Oniko AG.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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