Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Süd, Ausführungsprojektleitung,
zu Hdn. von
Thomas Schmitt, Lindenstrasse 15,
6472
Erstfeld,
Schweiz,
Telefon:
000 000 00 00,
E-Mail:
thomas.schmitt@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Planerleistungen Gotthard Nordrampe Tunnels Bristen, Intschi, Leggistein
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gesamtplanerleistungen Gotthard Nordrampe, Linie 600; Sanierung Tunnels Bristen, Intschi, Leggistein
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Amberg Engineering AG, Trockenloostrasse 21,
8105
Regensdorf,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 870 91 11,
E-Mail:
ausschreibung@amberg.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'819'529.15 ohne MWSt. Bemerkung: Der Preis versteht sich inkl. sämtliche Nebenkosten.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium 1 und 2, bei dem sie eine hohe Punktzahl erreicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.09.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1358681
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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