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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1384617
10.01.2024|Projekt-ID 263703|Meldungsnummer 1384617|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Süd, Ausführungsprojektleitung,  zu Hdn. von Thomas Schmitt, Lindenstrasse 15,  6472  Erstfeld,  Schweiz,  Telefon:  000 000 00 00,  E-Mail:  thomas.schmitt@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planerleistungen Gotthard Nordrampe Tunnels Bristen, Intschi, Leggistein
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gesamtplanerleistungen Gotthard Nordrampe, Linie 600; Sanierung Tunnels Bristen, Intschi, Leggistein

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Amberg Engineering AG, Trockenloostrasse 21,  8105  Regensdorf,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 870 91 11,  E-Mail:  ausschreibung@amberg.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'819'529.15 ohne MWSt.
Bemerkung: Der Preis versteht sich inkl. sämtliche Nebenkosten.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium 1 und 2, bei dem sie eine hohe Punktzahl erreicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.09.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1358681

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.