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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1384667
15.12.2023|Projekt-ID 263375|Meldungsnummer 1384667|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich C,  zu Hdn. von Silvan Furger, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 28 75,  E-Mail:  silvan.furger@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

AU88 Umbau und Instandsetzung: BKP 221-01 Fenster Holz-Metall
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gemäss Ausschreibung.
Kurzinfo: Im Zuge des inneren Umbaus eines Verwaltungsgebäudes (rund 6000 m2 Geschossfläche) mit Bj.1994 sollen die Fenster ersetzt werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44221100 - Fenster,
45000000 - Bauarbeiten,
45421100 - Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Baukostenplannummer (BKP): 221 - Fenster, Aussentüren, Tore

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hinze Fensterbau GmbH, Alte Landstrasse 1,  4492  Tecknau,  Schweiz,  Telefon:  061 8511038,  E-Mail:  karlheinz.hinze@hinze-fensterbau.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 707'437.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.08.2023
Meldungsnummer 1357375

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.