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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1384683
15.12.2023|Projekt-ID 263622|Meldungsnummer 1384683|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich C,  zu Hdn. von Silvan Furger, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 28 42,  E-Mail:  silvan.furger@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

AU88 Umbau und Instandsetzung: BKP 281-02 Bodenbeläge Hartsteinholz
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gem. Ausschreibung
Kurzinfo: Im Zuge des inneren Umbaus eines Verwaltungsgebäudes (total rund 6000 m2 Geschossfläche) soll in einzelnen Bereichen ein Hartsteinholzbelag eingebracht werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45432100 - Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten,
44112210 - Feste Fußbodenbeläge,
45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 281 - Bodenbeläge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Repoxit AG, Spinnereiweg 9,  8307  Effretikon,  Schweiz,  Telefon:  052 2440909,  E-Mail:  c.wettmer@repoxit.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 64'987.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.08.2023
Meldungsnummer 1358303

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.