Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Bern, Verwaltungsdirektion, Informatikdienste,
zu Hdn. von
Mathias Zaugg, Hochschulstrasse 6,
3012
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 684 50 97,
E-Mail:
mathias.zaugg@unibe.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Fortinet Enterprise Agreement
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Informatikdienste der Universität Bern wollen alle bestehenden und zukünftigen IT-Sicherheitssysteme der Firma Fortinet unter einem Vertrag führen und Hardware über die nächsten fünf Jahre zu gleichbleibenden Konditionen beschaffen können. Folgende SKUs sind Bestandteile des Beschaffungsgegenstandes: FC-FELAB-60-XXY1 für UTP ELA und FC-ESAB-60-XXR1 für Basic ESA.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32428000 - Netzwerkaufrüstung, | | 32424000 - Netzwerkinfrastruktur, | | 72267100 - Wartung von Informationstechnologiesoftware, | | 50312610 - Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sidarion AG, Lättichstrasse 6,
6340
Baar,
Schweiz,
Telefon:
+41435441066,
E-Mail:
djianu@sidarion.ch
Preis (Gesamtpreis):
USD 1'041'893.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.05.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1339149
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innerhalb von 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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