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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1385079
15.12.2023|Projekt-ID 265512|Meldungsnummer 1385079|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerisches Nationalmuseum
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerisches Nationalmuseum, Museumstrasse 2,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  0442186511,  E-Mail:  recht@nationalmuseum.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Anbau und Pflege des historischen Gemüsegartens im Schloss Prangins
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Anbau und Pflege des historischen Gemüsegartens im Schloss Prangins

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  77300000 - Dienstleistungen im Gartenbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Denogent SA, Route de l'Etraz 4,  1197  Prangins,  Schweiz,  Telefon:  022 361 44 18,  E-Mail:  info@denogent.ch
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Denogent SA, da diese Firma die einzige Anbieterin im Verfahren war und die Teilnahmebedingungen sowie Eignungskriterien erfüllt. Das Angebot ist auch in qualitativer Hinsicht sehr überzeugend.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.09.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1365011

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.