Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 15.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)848 642 442,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.01.2024
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über simap beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 31.01.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x digitaler Form (USB Stick) einzureichen.
Bei Einreichung auf dem Postweg: Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot ist mit dem Stichwort «Tunnel Täsch Zermatt - CDE» und dem Vermerk «nicht öffnen» einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 05.02.2024, Ort:
Brig-Glis, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Tunnel Täsch Zermatt - CDE (common data environment)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 390080
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Bereitstellung und Betrieb einer CDE (Commen Data Environment) um das Gesamtprojekt Tunnel Täsch
Zermatt mit der BIM-Methodik abzuwickeln inkl. Schulung und Support.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Die Dienstleistung wird am Standort des Projektes, bei der MGI und des Beauftragten erbracht. Die
Besprechungen mit der Bauherrschaft finden bei der MGI in Brig-Glis oder Ausführungsort: Strecke: Brig - Zermatt, Abschnitt: Täsch - Zermatt statt. In Absprache mit der Bauherrschaft können allenfalls Videokonferenzen vereinbart werden.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann um weitere 5 Jahre verlängert werden gemäss Option.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um weitere 5 Jahre (5x 1 Jahr).
Die Option kann jährlich 6 Monate im Voraus gezogen werden. Erstmals am 30.06.2028.
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 35%
Fachkompetenz
Gewichtung 45% Support
Gewichtung 20%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
(BöB; SR 172.056.1) und die dazugehörige Verordnung (VöB; SR 172.056.11) sowie die vorliegenden Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Dienstleistungen Anwendung. └
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ziffer 8 des vorgesehenen Vertrags für Online (Cloud) Services (Software-as-a-Service) der Digitale
Verwaltung Schweiz (DVS).
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Die Federführung muss einer Anbieterin der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Alle Subunternehmer sind im Angebot verbindlich anzugeben. Wird ein Nachweis für ein Eignungs- oder Zuschlagskriterium mit den Angaben eines Subunternehmers erbracht, so hat dieser die vorgesehenen Subunternehmerarbeiten auch auszuführen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Zwei Referenzen bezüglich des Einsatzes der CDE in BIM-Projekten mit der vorgesehen Aufgabe vergleichbaren Infrastrukturprojekten (Linienbaustellen), welche realisiert oder in Bearbeitung sind. Mindestens eine Referenz muss 1 Tunnelbauwerk beinhalten. In den Projekten müssen die bearbeiteten Phasen, die Komplexität und der Projektumfang bezüglich der CDE beschrieben werden.
EK2: Nachweis des Serverstandorts in der Schweiz, der EU oder der USA. Der geforderte Nachweis ist in geeigneter und nachvollziehbarer Weise durch den Anbieter zu erbringen
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 12.01.2024
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.12.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss den Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen der Digitale Verwaltung Schweiz (DVS),
Ausgabe 2020.
4.3 Begehungen- keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalte der Auftraggeberin
Die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Verwaltungsrat der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI) und der Finanzierung durch das BAV. Aus diesen Umständen können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die MGI behält sich vor, Berichtigungen, Bereinigung und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen, soweit dies aufgrund von Gesetz und Rechtsprechung gestattet ist. Diese werden gleichzeitig allen Anbieterinnen schriftlich mitgeteilt, falls erforderlich unter Erstreckung der Angebotsfrist. Die Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen. Die MGI behält sich vor, die Erstreckung der Angebotsgültigkeit zu verlangen. Widersprüche: Die Anbieterin ist jederzeit verpflichtet, die Auftraggeberin auf Widersprüche aufmerksam zu machen. Wesentliche Fehler in den Ausschreibungsunterlagen sind durch die Anbieterin der Ausschreibungsstelle zu melden.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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