Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1385493
18.12.2023|Projekt-ID 271082|Meldungsnummer 1385493|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ARA Thunersee Gemeindeverband
Beschaffungsstelle/Organisator: ARA Thunersee Gemeindeverband, Aarestrasse 62,  3661  Uetendorf,  Schweiz,  Telefon:  0041 33 346 00 80,  E-Mail:  info@arathunersee.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Trafostation
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ersatz einer bestehenden Trafostation

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45315300 - Stromversorgungsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BKW Energie AG,  3700  Spiez,  Schweiz,  Telefon:  058 477 82 11,  E-Mail:  bernhard.ritler@bkw.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 524'890.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Ein Wechsel des Anbieters zur Ersetzung bereits erbrachter Leistungen würde erhebliche Schwierigkeiten und substanzielle Mehrkosten bedeuten

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.