Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
Telefon:
031 636 44 00,
E-Mail:
info.tbaoik1@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatz Lehnenbrücke Lindi
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Baumeisterarbeiten
- Abbruch bestehende Lehnenbrücke. - Aushubarbeiten und erstellen Bohrpfähle - Ortbetonarbeiten - Hinterfüllung Stützmauer und naturnahe Uferverbauung - Belagsarbeiten
Hauptmengen: Abbruch Belag 540 m2, Abbruch Beton 275 m3 Aushub 300 m3, Hinterfüllung 90 m3 Bohrpfähle 380 m Ortbeton 360 m3, Bewehrung 15 t Uferverbauung Blocksatz 80 m3 Walzasphalt 200 t, Randsteine 86 m
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ghelma AG Baubetriebe, Liechtenenstrasse 10,
3860
Meiringen,
Schweiz,
Telefon:
033 972 62 72,
E-Mail:
a.abbuehl@ghelma.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 699'122.10 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.59 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1371025
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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