Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Thalwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Dienstleistungszentrum Planung, Bau und Werke Abteilung Werke,
zu Hdn. von
Jan Adams, Dorfstrasse 10,
8800
Thalwil,
Schweiz,
Telefon:
044 723 23 23,
E-Mail:
jan.adams@thalwil.ch,
URL
www.thalwil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung Wärmeverbund ARA, Realisierungspartner
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Realisierungspartner gründet mit der Gemeinde eine Aktiengesellschaft und übernimmt den bestehenden Wärmeverbund ARA (in Besitz der EKZ) in die Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft plant, baut und betreibt sodann die Erweiterung des Wärmeverbund ARA.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 09323000 - Fernwärme |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Dreikönigstr. 18,
8002
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
058 359 51 11,
E-Mail:
info@ekz.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1.00 ohne MWSt. Bemerkung: Preis kein Zuschlagskriterium
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die notwendige Integration des bestehenden Wärmeverbundes der EKZ in die mit dem Realisierungspartner zu gründende AG und die Nutzung der im Eigentum der EKZ stehende Infrastruktur, zur Wärmeauskopplung für die geplante Erweiterung des Wärmeverbund ARA, wird im Sinne von Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB 2019 als vertragliches und finanzielles Alleinstellungsmerkmal erachtet.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.12.2023
4.4 Sonstige Angaben- Die freihändige Vergabe wurde am 12. Dezember 2023 durch den Gemeinderat Thalwil verfügt und erfolgt unter Vorbehalt, dass keine Beschwerde gegen die Vergabe ergriffen wird.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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