Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion Strategischer Einkauf Fahrweg,
zu Hdn. von
Silvia Brimah, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
000,
E-Mail:
einkauf.oberbau@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Zusätzliche Lokführerleistungen für den GBT
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Zusätzliche Unterstützung um die Reparaturarbeiten aufgrund des Unfalls schnellst möglich sicher zu stellen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[22] Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79610000 - Stellenvermittlung, | | 79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BLS AG,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 327 31 32,
E-Mail:
kunden.bahnproduktion@bls.ch
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
- Name: MEV Schweiz AG,
4132
Muttenz,
Schweiz,
Telefon:
061 295 50 50,
E-Mail:
m.koal@m-e-v.ch
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Sanierungsarbeiten im GBT aufgrund des Unfalls können ohne zusätzliche Unterstützung nicht in der vorgegebene Zeit sichergestellt werden
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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