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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1385843
20.12.2023|Projekt-ID 271482|Meldungsnummer 1385843|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,  zu Hdn. von Gestion des projets, Place de la Gare 7,  1470  Estavayer-le-Lac,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 87 11,  E-Mail:  marchespublics.estavayer@astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Upn.Yverdon-Concise
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  GC Yverdon-Ouest - Grandson + muret central viaduc d'Yverdon / Avenant n°1

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45220000 - Ingenieur- und Hochbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Consortium N05 UPlaNS Yverdon-Grandson
Name: p.a BTP Services SA, Boulevard des Eplatures 13,  2300  La Chaux-de-Fonds,  Schweiz,  Telefon:  032 925 04 04,  E-Mail:  info@bgsa.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 719'843.85 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Der Auftrag wurde für einen Betrag von CHF 668'378.70 exkl. MWSt. an die Consortium N05 UPlaNS Yverdon-Grandson welche aus der S. Facchinetti SA, Neuchâtel, F. Bernaconi & Cie SA, Les Geneveys-sur- Coffrane, Bieri & Grisoni SA, La Chaux-de-Fonds zusammengestellt ist, vergeben.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Zuschlag gemäss dem Artikel 21 al. 2 let e BöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.12.2023

4.4 Sonstige Angaben

pas d'indications

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.