Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG,
zu Hdn. von
Daniel Leimgruber, Im Ergel,
5404
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 486 21 11,
E-Mail:
daniel.leimgruber@ksb.ch,
URL
www.ksb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- iPhone SE
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
1500 iPhone SE Midnight 64GB inkl. Dienstleistung Reparatur und Inventar.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32252000 - GSM-Telefone, | | 32552100 - Telefonapparate |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Swisscom AG,
3048
Ittigen,
Schweiz,
Telefon:
0800 800 900,
E-Mail:
info@swisscom.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 949'000.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach einem unvorgesehen Projektabbruch mit einem Lieferanten aus der Beschaffung im Gesamtprojekt UCC (zwei Lose), besteht betreffend die Beschaffung der Lieferobjekte zeitliche Dringlichkeit, welche die Durchführung eines Submissionsverfahren verunmöglicht. Der Fertigstellungstermin ist anfangs Juli 2024. Der Lieferant verfügt über die notwendige Erfahrung und Ressourcen für das Vorhaben im vorgegebenen Zeitplan und kann umgehend und termingerecht liefern. Dieser Umstand hat einen sofortigen Vertragsabschluss ermöglicht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Obergericht des Kantons Aargau, Verwaltungsgericht, Laurenzenvorstadt 11, 5000 Aarau Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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