Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: I-AEP-ENG-FB-RWT-PL2
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-ENG-FB-RWT-PL2,
zu Hdn. von
Mélissa Anzellotti, Rue de la Gare de Triage,
1020
Renens,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 228 96 95,
E-Mail:
melissa.anzellotti@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- FbE23 Delémont-Laufen - Nachtrag 1
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Auftragsgegenstand betrifft zusätzliche oder geänderte Leistungen im Vergleich zum ursprünglichen Auftrag, der im Rahmen eines offenen Verfahrens an die Firma Walo Bertschinger AG vergeben wurde. Während der Ausführung der Arbeiten führten bestimmte Änderungen in der Methodik der Arbeiten, in den Mengen oder die Hinzufügung anderer, ursprünglich nicht vorgesehener Leistungen zu diesen zusätzlichen Leistungen (Erdungsarbeiten, die von der SBB ausgeführt werden sollten, konventionelle Gleismontage anstelle der Montage mit Gleisplatten, Erhöhung der Menge des zu siebenden Schotters, Transport von Schotter per Lastwagen zur Reinigung in Péry, Erneuerung eines ursprünglich im Projekt nicht vorgesehenen Bahnübergangs, Lieferung und Montage von Notventilen).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Walo Bertschinger AG, Feldstrasse 42,
3073
Gümligen,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 941 21 21,
E-Mail:
walo.bern@walo.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'106'966.95 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es handelt sich um Leistungen, die erhöht werden sollen und bereits erbrachte Leistungen ersetzen. Diese Leistungen sind auch notwendig, um die Baustelle in dem neuen Kontext durchführen zu können, wegen einer Änderung des Logistikkonzepts durch die SBB, und um die anderen, ursprünglich nicht identifizierten Arbeiten im Baustellenbereich durchführen zu können. Die Kosten, um die zusätzlichen Leistungen von einem anderen Unternehmen ausführen zu lassen, wären aufgrund einer zweiten Baustellenlogistik und aufgrund der enormen technischen und personellen Mittel, die unter Einhaltung desselben Zeitplans eingesetzt werden müssten, unverhältnismäßig hoch.
Der Zuschlag ist gerechtfertigt im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Bst. e BoeB.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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