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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1385943
21.12.2023|Projekt-ID 267814|Meldungsnummer 1385943|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW,  zu Hdn. von Koordination Beschaffung FHNW, Bahnhofstrasse 6,  5210  Windisch,  Schweiz,  Telefon:  056 202 77 00,  E-Mail:  koordination.beschaffung@fhnw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

AS_2023_41 Supportvertrag für Microsoft Produkte und Services
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die SWITCHprocure Community sucht eine Dienstleistungspartnerin zum Abschluss eines Supportvertrags zur Sicherstellung des 2nd und 3rd Level Supports aller Produkte und Services, der Microsoft.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72220000 - Systemberatung und technische Beratung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SoftwareONE, Neue Winterthurerstrassee 83,  8304  Wallisellen,  Schweiz,  Telefon:  0844 445 544,  E-Mail:  Claude.Deleze@softwareone.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'724'112.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin erwies sich nach sorgfältiger Evaluation der eingereichten Angebote als
das vorteilhafteste im Sinne von Art. 41 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
(IVöB; SAR 150.960) vom 15. November 2019 (Stand 1. Juli 2021).
Das Angebot war das einzige, welches in der Ausschreibung zur Evaluation zugelassen war.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.10.2023
Meldungsnummer 1372813

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die vorliegende Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Personen oder ihrer Vertretungen zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Der Fristenstillstand gemäss Zivilprozessordung gilt nicht.