Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW,
zu Hdn. von
Koordination Beschaffung FHNW, Bahnhofstrasse 6,
5210
Windisch,
Schweiz,
Telefon:
056 202 77 00,
E-Mail:
koordination.beschaffung@fhnw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- AS_2023_41 Supportvertrag für Microsoft Produkte und Services
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SWITCHprocure Community sucht eine Dienstleistungspartnerin zum Abschluss eines Supportvertrags zur Sicherstellung des 2nd und 3rd Level Supports aller Produkte und Services, der Microsoft.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72220000 - Systemberatung und technische Beratung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SoftwareONE, Neue Winterthurerstrassee 83,
8304
Wallisellen,
Schweiz,
Telefon:
0844 445 544,
E-Mail:
Claude.Deleze@softwareone.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'724'112.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin erwies sich nach sorgfältiger Evaluation der eingereichten Angebote als
das vorteilhafteste im Sinne von Art. 41 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; SAR 150.960) vom 15. November 2019 (Stand 1. Juli 2021). Das Angebot war das einzige, welches in der Ausschreibung zur Evaluation zugelassen war.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.10.2023
Meldungsnummer
1372813
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die vorliegende Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Personen oder ihrer Vertretungen zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Der Fristenstillstand gemäss Zivilprozessordung gilt nicht.
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