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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1386267
22.12.2023|Projekt-ID 271557|Meldungsnummer 1386267|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport,  zu Hdn. von Abteilung Volksschule, Bachstrasse 15,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 21 00,  E-Mail:  volksschule@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Übernahme und Betreuung der Schnittstelle ALSA-PULS

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79631000 - Dienstleistungen im Bereich Personal sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Smahrt Consulting AG, Dorfstrasse 51,  8105  Regensdorf,  Schweiz,  Telefon:  043 500 37 00,  E-Mail:  info@smahrt.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 280'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Übernahme und Betreuung der Schnittstelle ALSA-PULS für folgende Beträge: Übernahme der Schnittstelle ALSA-PULS im Rahmen eines Projekts zwischen 01.07.2024 und 31.12.2024: Fr. 40'000.– (zzgl. MWST), Übernahme der Betreuung der Schnittstelle ALSA-PULS ab 01.01.2025 im Rahmen eines Supportvertrags über einen wiederkehrenden jährlichen Betrag von Fr. 48'000.– (zzgl. MWST). Vorgesehene Laufzeit von 1 Jahr; Gerechnet über 5 Jahre Fr. 240'000.–. Der Auftragswert gemäss Art. 15 IVöB beträgt Fr. 280'000.– (zzgl. MWST).

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Grundauftrag zur Betreuung des SAP HCM Systems des Kantons Aargau PULS wurde im offenen Verfahren an die Firma Smahrt Consulting AG (Zuschlag vom 19. März 2019, Publikation simap.ch vom 29. März 2019) erteilt.

Basierend auf diesem Grundauftrag wird der Auftrag zur Übernahme und Betreuung der Schnittstelle ALSA-PULS ab 01.07.2024 im freihändigen Verfahren erteilt. Die Übernahme der Betreuung der Schnittstelle ALSA-PULS durch die Smahrt Consulting AG bedeutet eine Erweiterung des aktuellen, vergaberechtskonform erteilten Grundauftrags, da es sich bei der Schnittstelle um einen Bestandteil des Systems PULS handelt. Aktuell wird der SAP-Kern von zwei Anbietern betreut, was eine intensive, aufwändige und potenziell störungsanfällige Abstimmung in einem sehr kritischen Geschäftsfall (Lohnzahlungen) erfordert. Künftige Erweiterungen könnten zu erheblichen Störungen oder zumindest zu substantiellen Mehrkosten führen. Es besteht mithin keine angemessene Alternative zur Übernahme der Betreuung der Schnittstelle durch den aktuellen PULS-Betreuer Smahrt Consulting AG. Würde für die Betreuung ein neuer Partner eingesetzt, müsste die entwickelte Schnittstelle ganz oder teils neu programmiert werden, was zu substantiellen Mehrkosten führen würde.

Damit ist der Ausnahmegrund für eine freihändige Vergabe oberhalb des massgeblichen Schwellenwerts gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB gegeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.12.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.
Gegen den Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.

2.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist

a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und

b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.
Mit der Beschwerde können gerügt werden:

a) Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens:

b) unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts.

5.
Der angefochtene Zuschlag ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

6.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.