Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Mitholz: Räumung ehemaliges Munitionsdepot, Stilllegung der Anlage AP2.1.1 – Grabenloser Rohrvortrieb
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers in Mitholz ist die heutige Anlage vorgängig stillzulegen. Auch im stillgelegten Zustand ist eine Stromversorgung erforderlich. Dazu sind zwei Bohrungen à je ca. 130 m (Lockergestein und Fels) in die Anlage notwendig. Das Erstellen der Startbaugrube (Hanganschnitt) wird in einem separaten Verfahren beschafft und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
(vgl. Dokument „C1 Leistungsbeschrieb Mitholz Neubau Trafostation“)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231100 - Bauarbeiten für Rohrleitungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 152 - Kanalisationsleitungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Marty Bauleistungen AG, Seidenbaumstrasse 50,
9478
Azmoos,
Schweiz,
Telefon:
081 784 00 00,
E-Mail:
bauleistungen@marty-gruppe.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 884'630.20 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.09.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1358089
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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