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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1386319
08.01.2024|Projekt-ID 263518|Meldungsnummer 1386319|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Mitholz: Räumung ehemaliges Munitionsdepot, Stilllegung der Anlage AP2.1.1 – Grabenloser Rohrvortrieb
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers in Mitholz ist die heutige Anlage vorgängig stillzulegen. Auch im stillgelegten Zustand ist eine Stromversorgung erforderlich. Dazu sind zwei Bohrungen à je ca. 130 m (Lockergestein und Fels) in die Anlage notwendig. Das Erstellen der Startbaugrube (Hanganschnitt) wird in einem separaten Verfahren beschafft und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
(vgl. Dokument „C1 Leistungsbeschrieb Mitholz Neubau Trafostation“)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231100 - Bauarbeiten für Rohrleitungen
Baukostenplannummer (BKP): 152 - Kanalisationsleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marty Bauleistungen AG, Seidenbaumstrasse 50,  9478  Azmoos,  Schweiz,  Telefon:  081 784 00 00,  E-Mail:  bauleistungen@marty-gruppe.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 884'630.20 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.09.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1358089

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.