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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1386751
21.12.2023|Projekt-ID 261534|Meldungsnummer 1386751|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 21.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen,  zu Hdn. von Departement Immobilien & Betrieb, Bauprojekt Management, Rorschacher Strasse 95,  9007  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  0714942216,  E-Mail:  ausschreibungen.bau@kssg.ch,  URL www.sag-kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Haus 14, Tempelacker - SKP 222 Spengler- und Bedachungsarbeiten inkl. RWA

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Spengler- und Bedachungsarbeiten inkl. Lichtkuppel RWA

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

22200

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   31.07.2023
im Publikationsorgan :   www.simap.ch
Meldungsnummer 1351021

3. Begründung

a) sie von der Vergabe des öffentlichen Auftrags aus zureichenden Gründen absieht

4 Bemerkungen

Das Projekt Neubau Haus 14 wird abgebrochen und nicht realisiert, weshalb das vorliegende Vergabeverfahren ebenfalls abgebrochen werden muss. Es ist keine Neuaufgleisung des Projekts vorgesehen.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.