Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ara region bern ag
Beschaffungsstelle/Organisator: ara region bern ag,
zu Hdn. von
Adrian Schuler, Neubrückstrasse 190,
3037
Herrenschwanden,
Schweiz,
Telefon:
031 300 52 52,
Fax:
031 300 52 90,
E-Mail:
adrian.schuler@arabern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei Zentrifugen zur mechanischen Eindickung von Frischschlamm.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42996900 - Schlammbehandlungsanlage |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Picatech Huber AG, Nidfeldstrasse 1,
6010
Kriens,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)41 349 68 68,
E-Mail:
info@picatech.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 392'880.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Der Lieferant wird für den Ersatz bestehender Maschinen ohne Anpassung an Leistung und Prozess beauftragt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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