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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1387127
05.01.2024|Projekt-ID 264034|Meldungsnummer 1387127|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Departement Technische Betriebe / Stadtbus Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Technische Betriebe / Stadtbus Winterthur,  zu Hdn. von Stefan Bösiger, Grüzefeldstrasse 35,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 522 353 539,  E-Mail:  stefan.boesiger@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Elektrifizierung Linie 5; Neubau resp. Erweiterung der bestehenden Fahrleitungsanlage
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Stadtbus Winterthur wird die Buslinie 5 (Dättnau – HB – Technorama) künftig mit Batterie-Trolleybussen statt wie bisher mit Dieselbussen betreiben. Dazu muss die bestehende Fahrleitung der Linie 1 ,2 und 3 durch neue Fahrleitungsabschnitte ergänzt werden. Bei den Fahrleitungsabschnitten handelt es sich um die Streckenabschnitte Töss - Rosenau (ca. 0.6 km) und Eishalle - Ohrbühl (ca. 1.7 km). Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Lieferung vom allgemeinen Fahrleitungsmaterial und die entsprechenden Montagearbeiten offeriert werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45234160 - Fahrleitungsbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kummler + Matter AG, Rietstrasse 14,  8108  Dällikon,  Schweiz,  Telefon:  044 247 47 47,  E-Mail:  info@kummlermatter.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'404'875.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.08.2023
Meldungsnummer 1359911

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.