Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: EKT AG
Beschaffungsstelle/Organisator: EKT AG,
zu Hdn. von
Klaus Karrer, Bahnhofstrasse 37,
9320
Arbon,
Schweiz,
Telefon:
071 440 63 34,
E-Mail:
klaus.karrer@ekt.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 231/232 Elektroinstallationen, Stark- und Schwachstrominstallationen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Elektroinstallationen, Stark- und Schwachstrominstallationen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 23 - Elektroanlagen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 500 - Elektro und Telekommunikation |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ellenbroek Hugentobler AG, Amriswilerstrasse 155,
8570
Weinfelden,
Schweiz,
Telefon:
071 626 56 75,
E-Mail:
sieglinde.faessler@elhag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'238'272.35 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegte Vergabekriterien, das wirtschaftlich
günstigste Angebot und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.09.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1363765
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse
16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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