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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1387333
22.12.2023|Projekt-ID 265117|Meldungsnummer 1387333|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: EKT AG
Beschaffungsstelle/Organisator: EKT AG,  zu Hdn. von Klaus Karrer, Bahnhofstrasse 37,  9320  Arbon,  Schweiz,  Telefon:  071 440 63 34,  E-Mail:  klaus.karrer@ekt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 231.2 Schaltgerätekombinationen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Schaltgerätekombinationen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 23 - Elektroanlagen
Normpositionen-Katalog (NPK): 500 - Elektro und Telekommunikation

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG, Lindentalstrasse 10,  9006  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  071 242 22 88,  E-Mail:  marcel.zweifel@bouygues-es.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 279'423.30 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegte Vergabekriterien, das wirtschaftlich
günstigste Angebot und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.09.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1363783

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse
16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss
einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind
genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.