Abbruch- Publikationsdatum Simap: 22.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Drognens/FR, Ausbau 2. Etappe, BKP 211 Baumeisterarbeiten
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Neubau von Übungshallen, Sporthalle, Theorieräumen, Sanierung von Gebäuden und Strassen, Schaffung von neuen Plätzen.
AT, Ausbildungshallen : Nettofläche: 1'616 m2 Volumen: 13'156 m3
AU, Ausbildungshallen und Schulungsräume : Nettofläche: 4'594 m2 Volumen: 33'158 m3
AV, Sport- und Fitnesshalle und Mehrzweckauditorium : Nettofläche: 1'823 m2 Volumen: 17'697 m3
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- DNA-A/3720
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
28.07.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1354369
3. Begründung- f) eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistungen erforderlich wird, die vorgelegten Angebote lassen keine kostengünstige Akquisition zu und liegen weit über dem Budget.
4 Bemerkungen- - Eine wesentliche Änderung der beantragten Leistungen ist erforderlich
- Unterbrechung gemäss Art. 43 Abs. 1 Bst. F des AMP - Anfang 2024 wird ein neues Verfahren organisiert, das einer wesentlichen Änderung der erwarteten Dienstleistungen Rechnung trägt
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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