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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1387407
22.12.2023|Projekt-ID 262493|Meldungsnummer 1387407|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 22.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Drognens/FR, Ausbau 2. Etappe, BKP 211 Baumeisterarbeiten

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Neubau von Übungshallen, Sporthalle, Theorieräumen, Sanierung von Gebäuden und Strassen, Schaffung von neuen Plätzen.

AT, Ausbildungshallen :
Nettofläche: 1'616 m2
Volumen: 13'156 m3

AU, Ausbildungshallen und Schulungsräume :
Nettofläche: 4'594 m2
Volumen: 33'158 m3

AV, Sport- und Fitnesshalle und Mehrzweckauditorium :
Nettofläche: 1'823 m2
Volumen: 17'697 m3

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

DNA-A/3720

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   28.07.2023
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1354369

3. Begründung

f) eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistungen erforderlich wird, die vorgelegten Angebote lassen keine kostengünstige Akquisition zu und liegen weit über dem Budget.

4 Bemerkungen

- Eine wesentliche Änderung der beantragten Leistungen ist erforderlich
- Unterbrechung gemäss Art. 43 Abs. 1 Bst. F des AMP
- Anfang 2024 wird ein neues Verfahren organisiert, das einer wesentlichen Änderung der erwarteten Dienstleistungen Rechnung trägt

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.