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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1387487
26.12.2023|Projekt-ID 262796|Meldungsnummer 1387487|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.12.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Windisch
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Windisch
Abteilung Planung und Bau,  zu Hdn. von Roland Schneider, Dohlenzelgstrasse 6,  5210  Windisch,  Schweiz,  Telefon:  056 460 09 60,  Fax:  056 460 09 65,  E-Mail:  roland.schneider@windisch.ch,  URL www.windisch.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 230 Elektroinstallationen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erstellen der Elektroinstallationen im Neubau Schulanlage Dohlenzelg

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 230 - Uebergangsposition
Normpositionen-Katalog (NPK): 500 - Elektro und Telekommunikation,
501 - Elektroanlagen: Anlagebeschreibung,
573 - Elektrogeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Schibli AG, Oberfeldstrasse 12c,  8302  Kloten,  Schweiz,  Telefon:  044 800 12 44,  E-Mail:  fadri.aufdermaur@schibli.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'769'385.90 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Firma Schibli Elektro AG hat sich aufgrund der Gewichtung der Zuschlagkriterien als vorteilhaftestes Angebot erwiesen. Das Verzeichnis der bereinigten Schlusssumme (Offertenvergleich) kann bis zum Ablauf der Beschwerdefrist während der Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Bau Windisch eingesehen werden.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.08.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1355451

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

l. Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und
mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2.Januar.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern l oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige
Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in
der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.