Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.12.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Windisch
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Windisch Abteilung Planung und Bau,
zu Hdn. von
Roland Schneider, Dohlenzelgstrasse 6,
5210
Windisch,
Schweiz,
Telefon:
056 460 09 60,
Fax:
056 460 09 65,
E-Mail:
roland.schneider@windisch.ch,
URL
www.windisch.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 230 Elektroinstallationen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erstellen der Elektroinstallationen im Neubau Schulanlage Dohlenzelg
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 230 - Uebergangsposition |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 500 - Elektro und Telekommunikation,
| | 501 - Elektroanlagen: Anlagebeschreibung,
| | 573 - Elektrogeräte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Schibli AG, Oberfeldstrasse 12c,
8302
Kloten,
Schweiz,
Telefon:
044 800 12 44,
E-Mail:
fadri.aufdermaur@schibli.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'769'385.90 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Firma Schibli Elektro AG hat sich aufgrund der Gewichtung der Zuschlagkriterien als vorteilhaftestes Angebot erwiesen. Das Verzeichnis der bereinigten Schlusssumme (Offertenvergleich) kann bis zum Ablauf der Beschwerdefrist während der Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Bau Windisch eingesehen werden.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.08.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1355451
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- l. Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und
mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2.Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern l oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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