Vorankündigung- Publikationsdatum Simap: 08.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Generalsekretariat der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Generalsekretariat Digital Management,
zu Hdn. von
Thomas Loepfe, Kramgasse 20, Postfach,
3000
Bern 8,
Schweiz,
Telefon:
031 633 76 76,
E-Mail:
beschaffungen.dij@be.ch,
URL
www.be.ch/dij
1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes-
Datum
:
29.02.2024
Uhrzeit: 23:59
1.3 Art des Auftraggebers- Kanton
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Auftragsart
-
Nicht spezifiziert
1.6
Staatsvertragsbereich
-
Nicht spezifiziert
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- RFI Geschäftsverwaltung Betreibungsämter
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme, | | 48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket |
2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Um abzuklären, ob Wettbewerb für die Beschaffung am Markt besteht, führt die Vergabestelle mit dieser Vorankündigung einen RFI (Request for Information) durch.
Dieser RFI dient ausschliesslich dem Zweck der Informationsgewinnung und der Planung der weiteren Schritte zur allfälligen Ablösung der bestehenden Geschäftsverwaltung der Betreibungsämter des Kantons Bern. Konkret soll abgeklärt werden, welche und wie viele potentielle Anbietende am Markt tätig sind, welche die Anforderungen an die Geschäftsverwaltungsapplikation-Applikation der Betreibungsämter (vgl. Fragenkatalog) erfüllen können.
Dieser RFI ist für den Auftraggeber wie auch für die Antwortenden unverbindlich. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme am RFI hat keinen Vorteil oder Nachteil in einem späteren öffentlichen Beschaffungsverfahren zur Folge. Die Teilnahme am RFI führt nicht zur Vorbefassung der Antwortenden (Art. 14 Abs. 3 IVöB).
Die Antworten werden vertraulich behandelt. Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird eine Zusammenfassung der Antworten in den Ausschreibungsunterlagen eines allfälligen späteren Beschaffungsverfahrens bekannt gegeben (Art. 14 Abs. 3 IVöB). Diese Zusammenfassung wird so verfasst, dass die Antwortenden nicht identifizierbar sind und dass Antworten auf Wunsch nicht berücksichtigt werden.
2.5 Ort der Beschaffung- Die Dienstleistungserbringung des RFI findet bei der Anbieterin statt.
2.6 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Beginn 16.04.2024
- Bemerkungen: Vorliegend handelt es sich um einen Request for Information (RFI), d.h. um eine Marktabklärung zur möglichen Durchführung einer später stattfindenden Ausschreibung.
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- Die Auftraggeberin sucht einen einzigen, gesamtverantwortlichen Vertragspartner. Bietergemeinschaften sind daher nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Zuschlagskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Vorankündigungsunterlagen: Deutsch
3.11
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
|