Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrum für Labormedizin ZLM
Beschaffungsstelle/Organisator: Zentrum für Labormedizin ZLM Humanmedizinische Mikrobiologie (HM),
zu Hdn. von
Yannick Gerth, Frohbergstrasse 3,
9001
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 92 00,
E-Mail:
info@zlmsg.ch,
URL
www.zlmsg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sequenziersystem NextSeq 1000
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser), | | 48180000 - Medizinsoftwarepaket |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Illumina Switzerland GmbH, Muhlebachstrasse 23,
8008
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+18582024500,
E-Mail:
customercare@illumina.com
Preis (Gesamtpreis):
USD 183'289.00 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Gesamtsystem aus Instrument und med. Software
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Sequnziersystem NextSeq 1000 der Firma Illumina bietet als einziges Gerät innerhalb des Budgetrahmens den gewünschten Durchsatz und Flexibilität für die angedachten Analysen. Zudem können die bestehenden Methoden nur auf Geräten der Firma Illumina weiterhin durchgeführt werden (Art. 21 Abs. 2 c) IVöB). Die Kosten pro Probe sind im Vergleich zu anderen Tischsequenziersytemen deutlich reduziert und erlauben eine ökonomische Durchführung der Analysen.
Weitere Zuschlagskriterien ist die kurze Lieferfrist des Gesamtsystems.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.01.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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