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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1387877
05.01.2024|Projekt-ID 267438|Meldungsnummer 1387877|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  00,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Waffenplatz Thun, SOMA Sanierung Polygon, Massnahmenpaket 1, Submissionspaket 12, BKP 271 / 2262
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Gebäude mit Verwaltungs- und Schulungsräumen sollen saniert und an die heute gültigen Normen angepasst werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45321000 - Wärmedämmarbeiten,
45324000 - Gipskartonarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 271 - Gipserarbeiten,
2262 - Verputzte Aussenwärmedämmungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Egli AG Gips- und Fassadensysteme, Längfeldweg 115a,  2504  Biel/Bienne,  Schweiz,  Telefon:  032 331 99 19,  E-Mail:  info@groupe-egli.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 146'334.95 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1371517

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.12.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.