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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1388005
06.01.2024|Projekt-ID 272027|Meldungsnummer 1388005|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  06.01.2024
Publikationsdatum Simap: 06.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB), Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41 061 267 91 76,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Plattform "E-Mitwirkung", Software zur Unterstützung von Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48500000 - Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Konova AG, Feldhof 2,  6300  Zug,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 511 80 20,  E-Mail:  info@konova.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'160'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Direktvergabe gemäss Art. XIII Ziff. 1 lit. b.iii GPA und § 3 Abs. 4 lit. a BeG.
Die Auftragssumme setzt sich wie folgt zusammen:
•Einmalige Kosten: CHF 20'000.- exkl. MwSt.
•Jährliche Kosten: CHF 114'000.- exkl. MwSt.
•Vertragslaufzeit vier Jahre fest mit sechsmaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr; somit max. Vertragslaufzeit 10 Jahre
•10 Jahre * CHF 114'000.- + CHF 20'000.- = CHF 1'160'000.- exkl. MwSt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.01.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.