Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA,
zu Hdn. von
Erhaltungsplanung F3, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
058 482 75 11,
Fax:
058 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- MP-230048, A4 Axenstrasse, Personen- und Velotransport
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Personen- und Velotransport zwischen Brunnen und Sisikon auf der Axenstrasse.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[3] Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60130000 - Personensonderbeförderung (Straße) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: R. Zgraggen Carreisen, Rossgiessenstrasse 7,
6467
Schattdorf,
Schweiz,
Telefon:
0418721172,
E-Mail:
info@zgraggen-carreisen.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'821'914.65 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich so-wie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Die Offerte des einzigen Anbieters ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Die Offerte überzeugte insbesondere durch gute Referenzprojekte und eine aussagekräftige und projektbezogene Auftragsanalyse.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.10.2023
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Meldungsnummer
1365111
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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