Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 10.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Südostbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Südostbahn AG,
zu Hdn. von
Nicolai Krause, Stationsstrasse 52,
8833
Samstagern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 72 32,
E-Mail:
Nicolai.Krause@sob.ch,
URL
www.sob.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Südostbahn AG,
zu Hdn. von
Nicolai Krause, Stationsstrasse 52,
8833
Samstagern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 72 32,
E-Mail:
Nicolai.Krause@sob.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.02.2024
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 20.02.2024 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Eingabe muss deutlich wie folgt beschriftet sein:
„NICHT ÖFFNEN - OFFERTE: Herisau Personenunterführung West“ Die Eingabe hat in Paketform zu erfolgen. Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft. Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.02.2024, Ort:
8833 Samstagern
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Umbau Personenunterführung West im Bahnhof Herisau 2024 Baumeister Submission
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- P.601507
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45234100 - Bauarbeiten für Eisenbahnlinien |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 103 - Kostengrundlagen,
| | 111 - Regiearbeiten,
| | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 114 - Arbeitsgerüste,
| | 116 - Holzen und Roden,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 131 - Instandsetzung und Schutz von Betonbauten,
| | 132 - Bohren und Trennen von Beton und Mauerwerk,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 162 - Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen,
| | 172 - Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
| | 222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
| | 241 - Ortbetonbau,
| | 281 - Fahrzeug- Rückhaltesysteme und Geländer,
| | 314 - Maurerarbeiten,
| | 321 - Montagebau in Stahl,
| | 331 - Zimmerarbeiten: Tragkonstruktion,
| | 351 - Spenglerarbeiten: Dachentwässerungen und Anschlussbleche,
| | 364 - Flachdacharbeiten,
| | 376 - Anlagen aus Glas und Metall |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Der Bahnhof Herisau wird nach den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) umgebaut. In diesem Projekt wird der westliche Teil entsprechend umgebaut. Dazu werden die Zugänge zur Personenunterführung barrierefrei gestaltet. Es wird im Hausperron und im Mittelperron je einen neuen Lift geben. Im Mittelperron wird die Treppe erneuert. Zusätzlich wird die Unterführung statisch ertüchtigt und saniert. Das bestehende Perrondach wird im Bereich der Baustelle abgebrochen und durch ein Provisorium ersetzt.
2.7 Ort der Ausführung- Bahnhof Herisau
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 20.04.2024, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 60%
Qualifikation Einsatzplanung /Schlüsselperson
Gewichtung 15% Baustellenlogistik und Bauablauf
Gewichtung 15% Projektrisiken
Gewichtung 5% Umwelt
Gewichtung 5% Erläuterungen:
siehe Ausschreibungsunterlagen
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 10.06.2024 und Ende 13.12.2024
- Bemerkungen: siehe Ausschreibungsunterlagen
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
3.6 Subunternehmer- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Es werden nur Angebote in Deutscher Sprache berücksichtigt, da die Verfahrens- und Projektsprache Deutsch ist.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 10 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.01.2024
bis
20.02.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- siehe Ausschreibungsunterlagen
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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