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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1388425
09.01.2024|Projekt-ID 264459|Meldungsnummer 1388425|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Strategischer Einkauf Swissgrid
Beschaffungsstelle/Organisator: Strategischer Einkauf Swissgrid,  zu Hdn. von Paolo Vicentini, Bleichemattstrasse 31,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  0764028654,  E-Mail:  paolo.vicentini@swissgrid.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

UW Niederwil GIS Gebäude, General Unternehmer Arbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Im UW Niederwil baut Swissgrid ein Gebäude für die neue gasisolierten Schaltanlage (GIS).
Die vorliegende GU-Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen:
Baumeisterarbeiten für das neue Gebäude (inkl. Baustelleneinrichtungen und Provisorien, Aushubarbeiten, Fundamentarbeiten, Stahlbau Gebäude und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima und Elektro, etc.) Gerüste, Fassaden, Flachdach,
• Baumeisterarbeiten für das neue Gebäude (inkl. Baustelleneinrichtungen und Provisorien, Aushubarbeiten, Fundamentarbeiten, Stahlbau Gebäude und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima und Elektro, etc.) Gerüste, Fassaden, Flachdach,
• Abbruch von bestehenden Infrastrukturen, Stahlbauten und Betonbauwerken.
• Lieferung und Einbau von Erdungsanlage.
• Neubau von Kabelanlagen (erdverlegt).
• Neubau einer neuen Umzäunung Typ "Standard" inkl. Tor um das gesamte Swissgrid-Areal.
• Rückbau und Neubau des Belages für die Zufahrt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45221250 - Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen,
45262670 - Metallbauarbeiten,
45443000 - Fassadenarbeiten,
45261210 - Dachdeckarbeiten,
45223100 - Zusammenbau von Metallkonstruktionen,
45232220 - Bau von Unterwerken

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marti Bauunternehmung AG Luzern, Eichwaldstrasse 5, Postfach 3370,  6002  Luzern,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 349 25 00,  E-Mail:  marti.zentralschweiz@martiag.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'245'592.13 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Firma Marti Bauunternehmung AG (Luzern) war das wirtschaftlich vorteilhafteste, da es am Ende der Prüfung aller Zuschlagskriterien die höchste gesamte Bewertungsnote erhielt. Neben dem wettbewerbsfähigen Preis enthielt das Angebot der Marti Bauunternehmung AG eine vollständige Analyse des Auftrags und der damit verbundenen Risiken.
Auf Basis der vorgelegten Referenzen und Analysen zeigte die Marti Bauunternehmung AG auch, dass es über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um die Qualitätsanforderungen und Fristen einzuhalten und Massnahmen zur Forderung der ökologischen Nachhaltigkeit und der sozialen Verantwortung umzusetzen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.09.2023
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer 1361549

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.