Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 09.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Engineering Region Mitte, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
samuel.haag@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- AS25 Bern West, Leistungssteigerung - Fahrstrom
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Projekt AS25 Leistungssteigerung Bern West ist Teil eines umfangreichen Massnahmenbündels im Knoten Bern für Angebotsausbauten im Fernverkehr und im Regionalverkehr. Für die Umsetzung der Angebotsausbauten wird das Betriebskonzept des Knotens Bern angepasst mit Hilfe neuer Entflechtungsbauwerke im Wylerfeld, in Wankdorf Süd – Ostermundigen und in Bern West mit dem Holligentunnel. Die Fahrleitungen der SBB sind mit dem System N-FL ausgerüstet. Im BLS-Bereich existiert das FL-System 61. Das Unterwerk Bern speist mit zwei Speisepunkten Richtung Holligen.
Im Zuge des vorliegenden Projektes AS25 Leistungssteigerung Bern West wird die komplette Fahrleitungs- und Schaltpostenanlage neu gebaut.
Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1 der Ausschreibungsunterlagen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1141894
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
04.12.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1378117
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 12.01.2024 Neu: 12.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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