Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Grün Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Grün Stadt Zürich,
zu Hdn. von
Kurt Gfeller, Beatenplatz 2,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 412 42 25,
E-Mail:
kurt.gfeller@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Zürichhorn, Restaurierung Platten- und Staudengarten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Restaurierung des für die Gartenbauausstellung G59 angelegten Platten- und Staudengartens am Seeufer Zürichhorn. Umplatzieren Elektrogrill. Anpassungen im Seeuferbereich.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45112700 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 421 - Gärtnerarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 181 - Garten- und Landschaftsbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lüscher Gartenbau-Baumschulen AG, Bockhornstrasse 57,
8047
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 492 87 14,
E-Mail:
info@lueschergartenbau.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 179'373.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vorteilhaftestes Angebot nach Auswertung der publizierten Kriterien, insbesondere bezüglich Angebotspreis, Referenzen und Qualifikation der Schlüsselpersonen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 11.11.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1376377
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Mitteilung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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