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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1388795
10.01.2024|Projekt-ID 269220|Meldungsnummer 1388795|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalanlagengesellschaft Kantonsspital St.Gallen,  zu Hdn. von Departement Immobilien & Betrieb, Bauprojekt Management, Rorschacher Strasse 95,  9007  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  +41 71 494 22 16,  E-Mail:  ausschreibungen.bau@kssg.ch,  URL www.sag-kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Umzug Gastro / Hepa Haus 03, 1. OG - SKP 230 Elektroarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gesamte Stark- und Schwachstrominstallationen für Büro-, Untersuchungsräume (Raum-Gruppe I )
Lieferung von 4 Schaltanlagen
Lieferung der Beleuchtung ( Ausgenommen Korridor)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 230 - Uebergangsposition,
23 - Elektroanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Huber + Monsch AG, Walenbüchelstrasse 11,  9013  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  071 274 88 30,  E-Mail:  cornel.koster@hubermonsch.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 649'605.00 mit MWSt.8.1%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.11.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1377681

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben wer-den (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Dar-stellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.