Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)
Beschaffungsstelle/Organisator: A&V George Wewerka,
zu Hdn. von
Dr. Madalina Wittel & Dr. Raphael Wüst, Hardstrasse 73,
5430
Wettingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 000 000 00 00,
E-Mail:
george.wewerka@nagra.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- PSl 2024:
1: LES & Laboratory for Reactor Physics, LRT Thermal-Hydraulics
2: LNM Laboratory for Nuclear Materials
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[8] Forschung und Entwicklung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Paul Scherrer Institut PSI,
5232
Villigen,
Schweiz,
Telefon:
+41 000 000 00 00,
E-Mail:
Info@psi.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'082'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der Vergabewert bildet die separaten Projekte "LES & Laboratory for Reactor Physics, LRT Thermal-Hydraulics" sowie "LNM Laboratory for Nuclear Materials" ab
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe nach IVöB Art. 21, Abs. 2 lit. f & e:
f: Der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neuartige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden.
e: Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Schweiz, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Eine Kopie des angefochtenen Zuschlags ist der Beschwerdeschrift beizulegen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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