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15.01.2024|Projekt-ID 272367|Meldungsnummer 1389207|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 15.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.02.2024
Bemerkungen: Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 12.02.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.02.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 26.02.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N00.F2-024 160002 - F2 Erhaltungsplanung 2017ff - UHV BE 2024 - 2029 (ID 9395)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel oder Sendungsverfolgungsnummer einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

01.03.2024, Bemerkungen:  Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N00.F2-024 160002 - F2 Erhaltungsplanung 2017ff - UHV BE 2024 - 2029 (ID 9395)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

N00.F2-024 160002

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Seit 2008 wurden für die grosse Mehrheit der Inventarobjekte (IO) auf dem Gebiet der Filiale Thun über 1'000 Unterhaltsvereinbarungen (UHV) erstellt und unterzeichnet. Für IO, bei denen die Unterzeichnung einer UHV noch nicht erfolgen konnte und für IO, welche durch den Netzbeschluss (NEB) per 1.1.2020 in das Inventar der Filiale übergingen, sollen neue UHV abgeschlossen werden. Zur Bereitstellung von neuen oder der Aktualisierung von bestehenden UHV sind nebst den vorliegenden Vertragsvorlagen die bestehenden Vereinbarungen aus der Rechtsnachfolge infolge NFA/NEB hinzuzuziehen und Dokumente als Anhang zu den neuen UHV bereitzustellen. Weitere Arbeiten im Themenbereich Unterhaltsvereinbarungen und Eigentum sowie detailliertere Leistungsumschreibungen können dem Pflichtenheft entnommen werden. Das vorliegende Mandat sieht eine Bearbeitungsdauer von ca. 6 Jahren vor.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Standort des Auftragnehmers sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun (Kanton BE) oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen). Kenntnisse über das Filialgebiet F2 und wichtige Akteure der UHV bei Kanton Bern und Standortgemeinden mit Inventarobjekten sind aufgrund des Auftrags erforderlich oder müssen rasch erarbeitet werden.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.05.2024, Ende: 31.12.2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS  Gewichtung 40% 
ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES  Gewichtung 30% 
ZK3 PREIS  Gewichtung 30% 
Erläuterungen:  Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.05.2024 und Ende 31.12.2029
Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 30 Tage

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subplaner 50%
Angaben betreffend Subplaner werden mitbewertet.
Subplaner sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die von Subplaner erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "Angebotsunterlagen für Planerleistungen", Ziff. 2.1.6 Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subplaner dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subplaner dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Ein Referenzobjekt / Mandat über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich während mind. einem Jahr Dauer zu deutschsprachigen Unterhalts- / Objektvereinbarungen beim Bund oder Kanton. Angabe von Zeitraum, ausgeführten Arbeiten, ungefährer Leistungsumfang des Anbieters (Std), Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselperson Spezialist Unterhaltsvereinbarungen
Ein Referenzobjekt / Mandat über abgeschlossene Arbeiten als Spezialist Unterhaltsvereinbarungen / Objektvereinbarungen in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich und während mind. einem Jahr Dauer zu Unterhaltsvereinbarungen / Objektvereinbarungen des ASTRA oder eines Kantons in Deutsch. Angabe von Zeitraum, ausgeführten Arbeiten der Schlüsselperson (*), ungefährer Leistungsumfang der Schlüsselperson (Std), Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Es können max. 3 Referenzen angegeben werden.
Die Projektsprache ist Deutsch. Die Schlüsselperson muss mindestens das Sprachniveau C1(Deutsch),(nach GER) mündlich wie auch schriftlich beherrschen. Allfälliger Übersetzungsaufwand geht zu Lasten des Beauftragten. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Nachweise gemäss Art. 27. Abs. 3 BöB über das verlangte Sprachniveau einzufordern und/oder Interviews durchzuführen.
(*) als Schlüsselperson gilt: Spezialist Unterhaltsvereinbarungen

EK3.2 Referenz der Schlüsselperson Zeichner CAD/GIS
Ein Referenzobjekt / Mandat über abgeschlossene Arbeiten als Zeichner CAD/GIS in gleichwertiger Funktion oder StV-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich und während mind. einem Jahr Dauer. Angabe von Zeitraum, ausgeführten Arbeiten der Schlüsselperson (*), ungefährer Leistungsumfang der Schlüsselperson (Std), Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
(*) als Schlüsselperson gilt: Zeichner CAD/GIS

EK3.3 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
-Mindestverfügbarkeit Spezialist Unterhaltsvereinbarungen 15%
-Mindestverfügbarkeit Zeichner CAD/GIS 10%
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Spezialist Unterhaltsvereinbarungen und Zeichner CAD/GIS

EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Vom vorliegenden Verfahren ausgeschlossen ist die mit der Beschaffungsunterstützung beauftragte Unternehmung C+E Planing AG, 5610 Wohlen. Die anderen Unternehmungen sind ohne Restriktionen am Verfahren zugelassen.

4.6 Sonstige Angaben

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS [40%]
ZK1.1 Schlüsselperson Spezialist Unterhaltsvereinbarungen, Gewichtung25%
Darlegung der Spezialisten-, Projektleitungs- und Verhandlungserfahrung bei Unterhalts- / Objektvereinbarungen gemäss ASTRA-Standard oder vergleichbarem kantonalen Standard. Erfahrungen im Kanton Bern und vorhandene Kontakte mit Berner Standortgemeinden der Nationalstrassen und Verkehrsbetrieben sind entsprechend auszuweisen und könnten als Vorteil gewertet werden. Angabe von Zeitraum, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson der wichtigsten Auftraggeber mit Telefonnummer. Es können max. 3 Referenzen angegeben werden.

Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 3 Seiten DIN A4).

ZK1.2 Schlüsselperson Zeichner CAD/GIS, Gewichtung15%
Darlegung der Berufserfahrung von Zeichnertätigkeiten CAD/GIS für das ASTRA, eines Kantons oder Gemeinde in Deutsch. Angabe von Zeitraum, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Aus- und Weiterbildungen und Qualifikationen bezüglich der Anforderungen im Projekt (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4).

ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]
ZK2.1 Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 20%
Durch den Anbieter ist die Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens und der Projektorganisation zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
-Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben
-Rolle der Schlüsselpersonen
-Projektschnittstellen inkl. Projektbeteiligte
-Herausforderungen bei Informationsbeschaffung und Datenverarbeitung
-Planung des eigenen Vorgehens inkl. Verhandlungen
-Überlegungen zu einer UHV-Kontrollliste
-Überlegungen zur Unterstützung unserer Baupolizei bei UHV
-Überlegungen zu den weiteren Leistungen gemäss Pflichtenheft
Umfang: max. 2 Seiten DIN A4, Arial 10 Fliesstext; exkl. Organigramm

ZK2.2 QM-Konzept und Risikoanalyse, Gewichtung 10%
Durch den Anbieter werden folgende Angaben erwartet:
-Vorschlag zur Sicherstellung der geforderten Qualität sowie Massnahmen zur Risikominimierung und Nutzung der Chancen.
-Projektspezifische Risiken aus Sicht des Anbieters im Bereich Unterhaltsvereinbarungen (Verhandlungen, Aufbereitung, Archivierung, etc.). Umfang: max. 1 Seite DIN A4, Arial 10 Fliesstext

ZK3 PREIS [30%]
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht vorgesehen.

11. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.