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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1389323
12.01.2024|Projekt-ID 272404|Meldungsnummer 1389323|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Informatik
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen (SBB),  zu Hdn. von Romeo Heinzen, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  000,  E-Mail:  it.sdl@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Verlängerung und Sicherstellung der Verfügbarkeit Zuken

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zuken E3 Gmbh, Zweigniederlassung Schweiz, Ahornweg 4,  5504  Othmarsingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 62 561 08 00,  E-Mail:  info@ch.zuken.com
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die vorliegende Vergabe weist technische Besonderheiten auf, dass im Wesentlichen nur die Zuschlagsempfängerin als Softwarehersteller von E3 Series als einzige Anbieterin eine Schnittstelle zum PDM System (SAP) bietet. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht. Es erfolgt deshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.01.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.