Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern und Gemeinde Jegenstorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis III,
zu Hdn. von
Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis III, Kontrollstrasse 20,
2501
Biel,
Schweiz,
Telefon:
031 635 96 00,
E-Mail:
info.tbaoik3@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Bernstrasse Strassenbau-und Werkleitungsarbeiten Jegenstorf
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Strassen- und Tiefbauarbeiten
Abbruch Asphaltbelag ca. 5‘800 m2 Walzasphalt ca. 1‘600 t Aushub (gesamthaft) ca. 4‘500 m3 Randabschlüsse ca. 900 m Kanalisation (DN 400/500) ca. 600 m Kontrollschächte ca. 15 St Einlaufschächte ca. 10 St Wasserleitung (Grabarbeiten) ca. 600 m Fernwärmeleitung (Grabarbeiten) ca. 1‘000 m
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 200 - Tiefbau- und Untertagbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Marti AG Bern, Moosseedorf, Bernstrasse 13,
3302
Moosseedorf,
Schweiz,
Telefon:
0318584444,
E-Mail:
bern@martiag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'498'634.35 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.31 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1367123
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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