Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1389829
22.01.2024|Projekt-ID 272523|Meldungsnummer 1389829|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 35 60,  E-Mail:  ausschreibungen.atb@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubeschaffung von Lastwagen (Optionsauslösung)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  3-Achs Lastwagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34100000 - Kraftfahrzeuge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Volvo Group (Schweiz) AG, c/o Nef Truckcenter AG, Flachsackerstrasse 10,  4402  Frenkendorf,  Schweiz,  Telefon:  061 906 96 96,  E-Mail:  info@neftruckcenter.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 783'302.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Auf Grundlage der Option "Beschaffung weiterer 4 Lastwagen in den nächsten 8 Jahren" wird ein weiterer Lastwagen bezogen. Die Option ist Bestandteil der im Jahr 2019 im "offenen Verfahren" durchgeführten Submission "20190022 Neubeschaffung Lastwagen" mit Zuschlag vom 3. Juni 2019 und wird somit eingelöst.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.06.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann keine Beschwerde geführt werden.