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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1389899
19.01.2024|Projekt-ID 272543|Meldungsnummer 1389899|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadtkanzlei St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt St.Gallen/Stadtkanzlei St.Gallen, Poststrasse 28,  9000  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  0712245325,  E-Mail:  stadtkanzlei@stadt.sg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Digitales Langzeitarchiv und digitaler Lesesaal des Stadtarchivs
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Auftrag zur Einführung eines digitales Langzeitarchiv, bestehend aus:
- Archivinformationssystem, mit welchem Metadaten verwaltet werden;
- ein Repository, d.h. einen digitalen Langzeitarchivspeicher;
sowie einen digitalen Lesesaal, in dem Archivbenutzerinnen und Archivbenutzer digitales Archivgut ein-sehen können.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48329000 - Darstellungs- und Archivierungssystem

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: docuteam AG,  5405  Baden-Dättwil,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 511 11 79,  E-Mail:  info@docuteam.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 191'769.00 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Eine Marktabklärung hat ergeben, dass die docuteam AG der einzige Anbieter ist, der die gewünschte Leistung anbietet.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.01.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.