Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadtkanzlei St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt St.Gallen/Stadtkanzlei St.Gallen, Poststrasse 28,
9000
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0712245325,
E-Mail:
stadtkanzlei@stadt.sg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Digitales Langzeitarchiv und digitaler Lesesaal des Stadtarchivs
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Auftrag zur Einführung eines digitales Langzeitarchiv, bestehend aus:
- Archivinformationssystem, mit welchem Metadaten verwaltet werden; - ein Repository, d.h. einen digitalen Langzeitarchivspeicher; sowie einen digitalen Lesesaal, in dem Archivbenutzerinnen und Archivbenutzer digitales Archivgut ein-sehen können.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48329000 - Darstellungs- und Archivierungssystem |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: docuteam AG,
5405
Baden-Dättwil,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 511 11 79,
E-Mail:
info@docuteam.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 191'769.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Eine Marktabklärung hat ergeben, dass die docuteam AG der einzige Anbieter ist, der die gewünschte Leistung anbietet.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.01.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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