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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1390005
14.01.2024|Projekt-ID 268030|Meldungsnummer 1390005|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einkauf SOB
Beschaffungsstelle/Organisator: Einkauf SOB,  zu Hdn. von Sascha Bachmann, Bahnhofplatz 1a,  9001  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 580 79 15,  E-Mail:  sascha.bachmann@sob.ch,  URL www.sob.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Service-Zentrum Samstagern – Ersatz Wärmeerzeugung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ersatz Wärmeerzeugung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  09300000 - Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie,
39715000 - Warmwasserbereiter und Heizung für Gebäude; Sanitäreinrichtungen,
39715210 - Zentralheizungen,
42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hans Ziegler AG, Sagenriet 9,  8853  Lachen SZ,  Schweiz,  Telefon:  055 451 50 20,  E-Mail:  christian.raths@hansziegler.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 552'678.85 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.10.2023
im Publikationsorgan: Die Auftraggeberin eröffnet Verfügungen durch Veröffentlichung durch SIMAP gemäss BÖB Artikel 51 Absatz 1
Meldungsnummer 1373479

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.