Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 19.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau und Mobilität Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
hanspeter.raebsamen@win.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Elektronische Eingabe (wünschenswert): Devisio, siehe URL unter Punkt 3.12,
8400
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
hanspeter.raebsamen@win.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 23.02.2024
- Bemerkungen: Fragen sind schriftlich oder per E-Mail bis zum 23.02.2024 zu stellen. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.
Antworten von allgemeiner Bedeutung werden bis zum 08.03.2024 allen Submittenten mitgeteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 27.03.2024 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Vorschriften.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 03.04.2024, Bemerkungen:
Es findet keine öffentliche Angebotsöffnung statt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Zulaufkanal Wülflingen, ARA bis Weiacherstrasse - Kanalersatz
Bauauftrag, Auftrag B, Stahlbrücke
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 51798
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Bei der Inspektion des Hauptzulaufs zur ARA Hard wurde an den Abwasser-stahlrohren, welche die Töss überqueren, Schäden festgestellt. Die Stahlrohre aus dem Jahre 1947 wurden anschliessend einer materialtechnologischen Zustandsuntersuchung unterzogen. Die Ergebnisse zeigten, dass die 76-jährigen Abwasserstahlrohre über die Nutzungsdauer einem grossflächigen Angriff an den Innenseiten (Korrosion) ausgesetzt waren und immer noch sind. Die Rohrwandinnenflächen wurden durch Muldenkorrosion stark geschwächt. Die kritische Restwandstärke wird Ende 2025 erreicht resp. unterschritten. In diesem Zeitraum endet die Gebrauchstauglichkeit schlagartig.
Die bestehenden, begehbaren Kanalisationsleitungen vor und nach der Rohrbrücke weisen einen schlechten baulichen Zustand auf. Die Ortbetonkanäle sind kapazitäts-, zustands- und objektbedingt zu ersetzen.
2.7 Ort der Ausführung- Winterthur
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.09.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Technische Varianten sind unter Einhaltung def. Bedingungen erlaubt.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Baubeginn voraussichtlich: September 2024
Bauende voraussichtlich: Juli 2026
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Devisio, siehe URL,
8400
Winterthur,
Schweiz,
URL
https://web.devisio.ch/2T36oYM4QP Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.01.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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